ZZ® 300 Brandschutzmasse
Zur Verwendung zum Verschließen von Öffnungen, Spalten, Fugen und Zwickeln in ZZ® Brandschutzsystemen zugelassen vom DIBt.
Die ZZ® 300 Brandschutzmasse kann zusätzlich gem. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR vom 10.02.2015 zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Wände und Decken) verwendet werden, durch die folgende Leitungen geführt werden:
- Elektrische Leitungen, z. B. Stromkabel, Telefonkabel, EDV-Leitungen, Glasfaserkabel.
- Brennbare Rohrleitungen, z. B. PB-, PE-, PVC-, Verbundrohre sowie Leerrohre für elektrische Leitungen bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 32 mm.
- Nichtbrennbare Rohrleitungen, z. B. Kupfer, Stahl und Guss bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 160 mm
- Karton à 12 Kartuschen
- Kartusche à 310ml
Zur Verwendung zum Verschließen von Öffnungen, Spalten, Fugen und Zwickeln in ZZ® Brandschutzsystemen zugelassen vom DIBt.
Die ZZ® 300 Brandschutzmasse kann zusätzlich gem. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR vom 10.02.2015 zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Wände und Decken) verwendet werden, durch die folgende Leitungen geführt werden:
- Elektrische Leitungen, z. B. Stromkabel, Telefonkabel, EDV-Leitungen, Glasfaserkabel.
- Brennbare Rohrleitungen, z. B. PB-, PE-, PVC-, Verbundrohre sowie Leerrohre für elektrische Leitungen bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 32 mm.
- Nichtbrennbare Rohrleitungen, z. B. Kupfer, Stahl und Guss bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 160 mm
- Karton à 12 Kartuschen
- Kartusche à 310ml
ART.NR
ZZ15460
ZZ® 300 Brandschutzmasse
Zur Verwendung zum Verschließen von Öffnungen, Spalten, Fugen und Zwickeln in ZZ® Brandschutzsystemen zugelassen vom DIBt.
Die ZZ® 300 Brandschutzmasse kann zusätzlich gem. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR vom 10.02.2015 zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Wände und Decken) verwendet werden, durch die folgende Leitungen geführt werden:
- Elektrische Leitungen, z. B. Stromkabel, Telefonkabel, EDV-Leitungen, Glasfaserkabel.
- Brennbare Rohrleitungen, z. B. PB-, PE-, PVC-, Verbundrohre sowie Leerrohre für elektrische Leitungen bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 32 mm.
- Nichtbrennbare Rohrleitungen, z. B. Kupfer, Stahl und Guss bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 160 mm
- Karton à 12 Kartuschen
- Kartusche à 310ml
Zur Verwendung zum Verschließen von Öffnungen, Spalten, Fugen und Zwickeln in ZZ® Brandschutzsystemen zugelassen vom DIBt.
Die ZZ® 300 Brandschutzmasse kann zusätzlich gem. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR vom 10.02.2015 zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Wände und Decken) verwendet werden, durch die folgende Leitungen geführt werden:
- Elektrische Leitungen, z. B. Stromkabel, Telefonkabel, EDV-Leitungen, Glasfaserkabel.
- Brennbare Rohrleitungen, z. B. PB-, PE-, PVC-, Verbundrohre sowie Leerrohre für elektrische Leitungen bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 32 mm.
- Nichtbrennbare Rohrleitungen, z. B. Kupfer, Stahl und Guss bis zu einem maximalen Rohraußendurchmesser von 160 mm
- Karton à 12 Kartuschen
- Kartusche à 310ml